Note: this letter was received on October 5th 2004 by registered postal mail. It
consists of two pages of laser printed text. The first page carries color company
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ADVOKATURBUREAU Krneta & Partner
Fuersprecher Avocats Avvocati Attorneys at law
DR. GEORG KRNETA
ULRICH HIRT
DR. BEATRICE PFISTER, LL.M.
NICOLAS KOECHLIN, M.C.J.
HANS ROTH
DR. MONIKA HINTZ
ROGER ZUBER
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EINSCHREIBEN
Herrn
Daniel Hartmeier
Langackerstr. 16
6330 Cham
28. September 2004
BP/fp/brHartmeier
Ihre Homepage
Sehr geehrter Herr Hartmeier
Hiermit bringe ich Ihnen zur Kenntnis, dass mich die Church of
Scientology International (CSI), das Religious Technology Center (RTC),
die Ron Hubbard Library, New Era Publications International, ApS (NEPI)
sowie die Church of Scientology Flag Service Organization mit der
Wahrung ihrer Interessen beauftragt und mir die vorangegangene
Korrespondenz uebergeben haben. Die Ron Hubbard Library ist die alleinige
Inhaberin der Urheberrechte an saemtlichen Werken von L. Ron Hubbard;
das RTC und NEPI sind deren exklusive Lizenznehmerinnen. Die Church of
Scientology Flag Service Organization besitzt die Urheberrechte an
verschiedenen Zeitschriften.
Obwohl Sie durch eine amerikanische Rechtvertreterin meiner Mandantinnen
am 10. August 2004 darauf aufmerksam gemacht wurden, dass das Verbreiten
von Teilen aus den Werken meiner Mandantinnen gegen das Urheberrecht
verstoesst, enthaelt Ihre Homepage nach wie vor solche Werkteile. Von
Frau Gabriela Arm, Anwaeltin der Scientology Kirche Zuerich erfuhr ich,
dass Sie verlauten liessen, das sei alles rechtmaessig.
Dies trifft nicht zu. Ich gestatte mir in diesem Zusammenhang darauf
hinzuweisen, dass es gemaess schweizerischem Recht - anders als im
amerikanischen - zur Erlangung urheberrechtlichen Schutzes keiner
Registrierung bedarf; der urheberrechtliche Schutz entsteht ipso iure,
wenn ein Werk im Sinne von Art. 2 des Urheberrechtsgesetzes (URG)
vorliegt. Dies trifft im vorliegenden Fall zweifellos zu.
Namens und auftrags meiner Mandantinnen ersuche ich Sie, saemtliche der
in der vorangegangenen Korrespondenz aufgefuehrten, urheberrechtlich
geschuetzen Werke bzw. Teile daraus innert zwei Wochen seit Empfang
dieses Briefes aus Ihrer Homepage zu entfernen und inskuenftig auf die
Wiedergabe von urheberrechtlich geschuetzten Werken meiner Mandantinnen
bzw. Teilen daraus auf Ihrer Homepage zu verzichten.
Sollten Sie den obigen Aufforderungen keine Folge leisten, behalten sich
meine Mandantinnen die ihnen geeignet erscheinenden rechtlichen Schritte
ausdruecklich und ohne weitere Vorwarnung vor. Ich gestatte mir, Sie in
diesem Zusammenhang darauf aufmerksam zu machen, dass das unbefugte
Veroeffentlichen bzw. Verbreiten von Werken nicht nur von
privatrechtlicher Relevanz ist, sondern nach Art. 67 URG auch einen
Strafbestand darstellt.
Ich bitte um Kenntnisnahme.
Mit freundlichen Gruessen
(Signature)
Dr. Beatrice Pfister
cc Klientinnen
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